Invalidität

Invalidität

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In|va|li|di|tät [ɪnvalidi'tɛ:t], die; -:
[dauernde] erhebliche Beeinträchtigung der Arbeits-, Dienst- und Erwerbsfähigkeit infolge einer Krankheit, Verletzung oder Verwundung:
sich gegen das Risiko der Invalidität absichern.

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In|va|li|di|tät 〈[ -va-] f. 20; unz.〉 Arbeitsunfähigkeit [<frz. invalidité „Gebrechlichkeit“]

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In|va|li|di|tät, die; -, -en <Pl. selten>:
[dauernde] erhebliche Beeinträchtigung der Arbeits-, Dienst-, Erwerbsfähigkeit.

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Invalidität
 
die, -, 1) in der Unfallversicherung die Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit eines Versicherten als Folge eines Unfalls noch nach einem Jahr; die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der gesundheitlichen Beeinträchtigung; 2) in der gesetzlichen Rentenversicherung nach früherem Recht Versicherungsfall, heute Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit. 3) Die in der DDR gewährten Invalidenrenten werden seit 1992 in der Regel entsprechend dem Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland als Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrenten gezahlt.
 

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In|va|li|di|tät, die; -: [dauernde] erhebliche Beeinträchtigung der Arbeits-, Dienst-, Erwerbsfähigkeit.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Invalidität — dauerhafte körperliche Behinderung (meist in Prozent der Leistungsminderung ausgedrückt). Wird in der Kranken und Rentenversicherung in Deutschland nicht bzw. nicht mehr verwendet. Vgl. auch ⇡ Erwerbsminderung …   Lexikon der Economics

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